Außensportanlagen dürfen ab 4. Mai wieder genutzt werden

Der erste Schritt ist getan: Ab dem kommenden Montag darf in sächsischen Vereinen wieder Sport getrieben werden. Unter Beachtung verschiedener Auflagen zum Infektionsschutz kann der Trainingsbetrieb zunächst im Freien wieder anlaufen. Teilnehmende sollen dabei jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Darauf verständigten sich die Mitglieder der Staatsregierung in einer Kabinettssitzung. Die Regelung schließt keine Sportarten aus, macht aber unter anderem zur Bedingung, dass alle Teilnehmenden jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem soll das Training in kleinen Gruppen stattfinden und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten werden, sei es beim Händewaschen oder der regelmäßigen Reinigung von Sportgeräten. Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben weiterhin geschlossen.

Weitere Informationen: Landessportbund Sachsen und Dresden.de