Bis zu 10.000 Euro Corona-Soforthilfe für Sportvereine

Sächsische Vereine erhalten Unterstützung vom Freistaat

Mitgliedsvereine des Landessportbund Sachsen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen.

Dazu hat das Sächsische Innenministerium eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen. Die Soforthilfe-Zuschüsse für Vereine können bis zu 10.000 Euro, die Darlehen zur Liquiditätssicherung bis zu 350.000 Euro betragen.

Für die Gewährung von Darlehen zur Liquiditätssicherung ist die Sächsische Aufbaubank zuständig. Die Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können Vereine über den Landessportbund Sachsen beantragen. Das entsprechende Formular sowie weiterführende Informationen finden Sie unter www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe.