Fitnessstudios dürfen ab 15. Mai 2020 öffnen

Die sächsische Staatsregierung hat mit der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung weitere Lockerungen bestehender Beschränkungen und die Öffnung von Einrichtungen beschlossen. Demnach dürfen Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios und Sportstätten ohne Publikum wieder öffnen, unter der Bedingung, dass sie ein Hygienekonzept vorhalten. Auch die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist wieder zulässig, wenn die vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Durchführung von Sportwettkämpfen. 

Hier geht es zur Checkliste zur Erarbeitung von Hygienekonzepten