LSB Sachsen erklärt die neuen Corona-Regeln für Sportstätten

Die Gestattungen und Untersagungen wurden in direkten Zusammenhang mit Inzidenzwerten in Sachsen und der jeweiligen Gebietskörperschaft (Landkreis/kreisfreie Stadt) gesetzt. Ausgenommen davon sind die Möglichkeiten der Landkreise und kreisfreien Städte ab 6. April 2021 inzidenzunabhängig zu gestatten, dass Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Freien oder auf Außensportanlagen möglich ist. 

Was ist unter Kontaktsport und was ist unter kontaktfreiem Sport zu verstehen?

Weder die Verordnung noch ihre Begründung geben eine Definition. Da nicht auf Sportarten oder Disziplinen Bezug genommen wurde, ist die jeweils konkrete Betätigung zu betrachten.

Kontaktfrei im Sinne der Verordnung bedeutet ohne Berührung der Sportler. Im Falle eines kontaktfreien Betriebs ist sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen den Sporttreibenden oder Dritten nicht stattfindet. Auch eine Hilfestellung, die einen Körperkontakt erfordert, ist dabei nicht gestattet.

Individualsport im Sinne der Verordnung ist kontaktfreier Sport.

Beim Kontaktsport ist Körperkontakt gestattet, sowohl durch andere Sportler als auch durch Dritte.

Beispiele

  • Pass- oder Torschusstraining für Fußball- oder Hockeyspiele ist kontaktfrei, Zweikampftraining oder Spielbetrieb ist Kontaktsport
  • Badminton- oder Tennisspiel Einzel ist kontaktfrei, Doppel ist Kontaktsport
  • Bahnenlauf ist kontaktfrei, Lauftraining ohne Bahneinteilung ist Kontaktsport

Die Regeln gelten vorerst bis einschließlich 18. April.

Quelle: LSB Sachsen