Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gültig ab 31.05.2021

Mögliche Öffnungen ab einer Inzidenz von weniger als 100

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 sind somit zukünftig folgende Angebote möglich bzw. folgende Einrichtungen dürfen u. a. öffnen:

  • Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich. 
  • Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt.
  • Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung und Testpflicht sind erlaubt.
  • Anleitungspersonen beim Sport benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Test. 
  • Die Öffnung von Freibädern ist mit Kontakterfassung und einem Hygienekonzept zulässig. Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen. 

Mögliche Öffnungen ab einer Inzidenz von weniger als 50

  • Kontaktsport auf Innensportanlagen mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung durchzuführen, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss.

Dies ist ein Auszug aus der Corona-Schutz-Verordnung ab 31.05.2021 für den Sportbereich. 

Quelle: www.coronavirus.sachsen.de